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Wie Sie wissen, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur die unabdingbar notwendigen medizinischen Leistungen. Wir sind Kraft Gesetzes verpflichtet, diejenigen Leistungen, die zwar medizinisch sinnvoll und auch aus Ihrer Sicht wünschenswert, aber eben nicht unmittelbar notwendig sind, bei Ihnen privatärztlich abzurechnen.
Solche Leistungen sind beispielsweise:
- Entfernung störender Hautanhängsel
- Entfernung von Pigmentflecken (Naevi)
- Entfernung von oberflächlichen Fettgewebsgeschwülsten
- Entfernung kleinerer, noch nicht infizierter Grützbeutel
- Verödung von Besenreisern
- Beschneidung aus nicht-medizinischen Gründen
- Korrektur von abstehenden Ohren
- Entfernung von Tätowierungen
- Kosmetische Narbenkorrekturen
- Ärztliche Untersuchungen & Atteste für den privaten Gebrauch (Sportfähigkeit, Reisefähigkeit, Versicherungs-Gutachten etc.)