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Wie Sie wissen, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur die unabdingbar notwendigen medizinischen Leistungen. Wir sind Kraft Gesetzes verpflichtet, diejenigen Leistungen, die zwar medizinisch sinnvoll und auch aus Ihrer Sicht wünschenswert, aber eben nicht unmittelbar notwendig sind, bei Ihnen privatärztlich abzurechnen.
Solche Leistungen sind beispielsweise: